09.09.2025
Auf besonders belasteten Autobahnabschnitten stösst die Infrastruktur zu den Hauptverkehrszeiten schnell an ihre Grenzen. Eine Lösung dafür bietet die Pannenstreifenumnutzung (PUN): Der Pannenstreifen wird bei Bedarf temporär als zusätzlicher Fahrstreifen freigegeben. Das führt zu einem gleichmässigeren Verkehrsfluss, weniger Staus und weniger riskanten Brems- und Beschleunigungsmanövern.
Damit das System reibungslos funktioniert, gelten jedoch einige wichtige Regeln.
Die elektronischen Fahrstreifenlichtsignale über der Fahrbahn zeigen an, ob der Pannenstreifen freigegeben ist oder nicht. Zusätzlich informieren Signale am Fahrbahnrand über die Anzahl aktuell befahrbarer Spuren.
Wo PUN zum Einsatz kommt, wird die Höchstgeschwindigkeit in der Regel reduziert. Der tiefere Wert berücksichtigt das höhere Verkehrsaufkommen und den fehlenden Pannenstreifen. Achten Sie deshalb besonders auf die Geschwindigkeitssignale über der Fahrbahn – sie geben die verbindliche Limite vor.
Normalerweise gilt: Die ausgezogene Randlinie darf nicht überfahren werden.
Doch auf PUN-Strecken gilt eine Ausnahme: Leuchtet über dem Pannenstreifen ein grüner Pfeil, darf die Randlinie überfahren werden. Grundlage dafür ist die Signalisationsverordnung (Art. 68, Abs. 1), wonach Lichtsignale Vorrang vor Markierungen haben.
Auch mit freigegebenem Pannenstreifen gilt: Rechtsüberholen ist nicht gestattet.
Das bedeutet: Spurwechsel nach rechts, Vorbeifahren und anschliessender Spurwechsel zurück nach links ist untersagt. Zulässig ist einzig das Vorbeifahren in parallelen Kolonnen oder auf Einspurstrecken mit unterschiedlichen Fahrzielen.
Die Pannenstreifenumnutzung sorgt dafür, dass der Verkehr auf stark belasteten Autobahnabschnitten flüssiger und sicherer verläuft. Entscheidend ist, dass alle Verkehrsteilnehmenden die Signale beachten, die Tempolimiten einhalten und die Regeln zum Spurwechsel respektieren. Nur so kann die PUN ihre volle Wirkung entfalten – zum Vorteil aller, die unterwegs sind.