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Fussgängerstreifen in der Schweiz: Haben Fussgängerinnen und Fussgänger immer Vortritt?

26.10.2025

Fussgängerstreifen: Vortritt in der Schweiz einfach erklärt

Der Fussgängerstreifen – im Alltag oft auch «Zebrastreifen» genannt – gilt als sicherer Ort zum Überqueren der Strasse. Doch wie ist das rechtlich genau geregelt? Haben Fussgängerinnen und Fussgänger immer Vortritt, oder gibt es Ausnahmen? Hier erfährst du, was das Schweizer Verkehrsrecht dazu sagt und wie du dich als Fussgänger oder Autofahrer richtig verhältst.


Haben Fussgänger immer Vortritt?

Grundsätzlich ja: Wer sich einem Fussgängerstreifen nähert und deutlich zeigt, dass er oder sie die Strasse überqueren will, hat Vortritt. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren und – falls nötig – vollständig anhalten.

Doch dieser Vortritt ist nicht grenzenlos. Das Gesetz schreibt vor, dass Fussgänger ihr Recht nicht erzwingen dürfen. Wenn ein Fahrzeug bereits so nahe ist, dass ein sicheres Anhalten unmöglich wäre, darf der Fussgänger den Streifen nicht betreten.

👉 Wichtig: Der Vortritt gilt nicht gegenüber Trams. Diese haben immer Vorrang – selbst wenn du dich bereits auf dem Fussgängerstreifen befindest.


So zeigst du deine Querungsabsicht richtig

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Fussgängerinnen und Fussgänger ihre Absicht, die Strasse zu überqueren, klar signalisieren.
Das geht am besten so:

  • Kurz anhalten vor dem Streifen
  • Blickkontakt mit der Autofahrerin oder dem Autofahrer aufnehmen
  • Optional: Handzeichen geben (nicht Pflicht, aber erlaubt)

Wichtig ist, dass du dich nur dann im Bereich des Fussgängerstreifens aufhältst, wenn du tatsächlich überqueren möchtest. Wer einfach dort stehen bleibt, verwirrt andere Verkehrsteilnehmende und erhöht das Risiko für gefährliche Situationen.


Verkehrsinseln teilen den Fussgängerstreifen

Viele Übergänge sind heute durch eine Mittelinsel oder Verkehrsinsel unterbrochen. In diesem Fall gilt jeder Abschnitt als eigener Fussgängerstreifen.
Das bedeutet: Sobald du die Mittelinsel erreicht hast, musst du dich erneut vergewissern, dass es sicher ist, den zweiten Teil der Fahrbahn zu betreten. Auch hier gilt: Vortritt ja – aber nur, wenn die Verkehrssituation es zulässt.


Typische Gerichtsurteile zeigen: Vorsicht zahlt sich aus

Mehrere Bundesgerichtsurteile zeigen, dass Fussgängerinnen und Fussgänger trotz Vortritt eine Mitverantwortung für die Verkehrssicherheit tragen.

Einige Beispiele:

  • Wer plötzlich und überraschend auf den Fussgängerstreifen tritt, kann nicht mit einem automatischen Vortritt rechnen.
  • Wer neben dem Zebrastreifen überquert, hat keinen Anspruch auf Vorrang.
  • Auch auf einem geteilten Fussgängerstreifen muss beim zweiten Abschnitt erneut auf den Verkehr geachtet werden.
  • Wer durch Musik oder Handy abgelenkt ist und unaufmerksam die Strasse betritt, trägt ein erhebliches Risiko.

Fazit: Vortritt ja – aber mit Verantwortung

Der Fussgängerstreifen ist ein zentraler Bestandteil der Verkehrssicherheit in der Schweiz. Fussgängerinnen und Fussgänger haben grundsätzlich Vortritt, müssen aber stets umsichtig handeln. Klare Signale, Aufmerksamkeit und das Beachten der Ausnahmen schützen alle Verkehrsteilnehmenden – zu Fuss wie auch im Fahrzeug.

Merke: Vortritt bedeutet nicht Vorrecht, sondern Verantwortung.