Wer zur praktischen Fahrprüfung in der Schweiz antreten möchte, muss sicherstellen, dass sein Fahrzeug alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Nur so kann eine faire, sichere und rechtskonforme Prüfung garantiert werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen – insbesondere, wenn Sie Ihre Fahrprüfung im Kanton Zürich absolvieren.
Allgemeine Anforderungen
- Betriebssicherheit: Das Fahrzeug muss sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.
- Zulassung: Das Fahrzeug muss ordnungsgemäss eingelöst sein, und der Fahrzeugausweis ist mitzubringen.
- Keine Vignettenpflicht: Für die Prüfungsfahrt ist keine Autobahnvignette erforderlich.
- L-Tafel: Auf Lern- und Prüfungsfahrten muss eine gut sichtbare blaue Tafel mit weissem „L“ am Fahrzeugheck angebracht sein.
Technische Ausstattung – Was ist erlaubt?
Moderne technische Hilfen wie:
- Geschwindigkeitsbegrenzer (Speed-Limit)
- Parkdistanzkontrolle hinten
- Abstandswarnung
…werden nicht als "aussergewöhnliche Fahrhilfen" im Sinne von Art. 88 Abs. 2 VZV gewertet. Solche Systeme sind somit erlaubt – auch im Kanton Zürich.
Zusätzliche Anforderungen bei Motorwagen
- Winterreifenpflicht: Bei winterlichen Bedingungen muss das Fahrzeug mit geeigneten Reifen ausgestattet sein.
- Kopfstützen: Diese dürfen nicht entfernt werden.
- Handbremsenzugänglichkeit: In den Kategorien B, C, C1, D1 (und D bei Direkteinstieg) muss die Begleitperson vom Beifahrersitz aus die Handbremse leicht erreichen und wirksam betätigen können – auch mit angelegtem Sicherheitsgurt.
- Elektrische Handbremsen: Diese sind erlaubt, wenn sie vom Beifahrersitz aus bedient werden können und funktional einer klassischen Handbremse entsprechen.
Achtung bei nicht ausreichender Ausstattung
Wenn z. B. die Handbremse beim Betätigen des Gaspedals automatisch deaktiviert wird oder sich deren Steuerung am Fahrhebel befindet, kann die Prüfung nicht durchgeführt werden. Die Kosten der abgebrochenen Prüfung trägt der/die Prüfling.
Bei Fahrzeugen ohne Doppelpedale wird die Funktionsfähigkeit der Handbremse vor der Prüfung durch den Experten kontrolliert. Eine Ausnahme gilt nur bei Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie C – wenn der Fahrer prüfungsreif ist.
Besondere Regelungen für bestimmte Fahrzeuge
- Kollektiv- oder Zollkontrollschilder / Mietfahrzeuge: Die praktische Prüfung darf nur absolviert werden, wenn der Bewerber schriftlich zur Nutzung des Fahrzeugs ermächtigt ist.
- Fahrzeuge der Kategorien B1 und F: Es müssen zwei im Fahrzeugausweis eingetragene Sitzplätze vorhanden sein.
Mit der Beachtung dieser Anforderungen stellen Sie sicher, dass Ihrer praktischen Fahrprüfung nichts im Wege steht. Planen Sie frühzeitig und kontrollieren Sie Ihr Fahrzeug gründlich – denn kleine Mängel können zu unnötigen Verzögerungen oder gar zum Prüfungsabbruch führen.