blog
heroimage-white-overlay object-fill

Automatisiertes Fahren in der Schweiz ab März 2025 – Das musst du wissen

09.11.2025

Automatisiertes Fahren in der Schweiz ab März 2025

Ab dem 1. März 2025 wird in der Schweiz ein neues Kapitel der Mobilität aufgeschlagen: automatisiertes Fahren wird rechtlich erlaubt. Damit zieht die Schweiz mit anderen europäischen Ländern gleich, die bereits entsprechende Regelungen eingeführt haben. Doch was bedeutet das konkret für Autofahrerinnen und Autofahrer? Darf man jetzt auf der Autobahn die Hände vom Lenkrad nehmen? Und was unterscheidet einen Spurhalteassistenten vom neuen Autobahnpiloten?

In diesem Beitrag erfährst du alles Wichtige über das automatisierte Fahren, die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Chancen dieser Technologie.


Was bedeutet automatisiertes Fahren?

Automatisiertes Fahren bedeutet, dass ein Fahrzeug unter bestimmten Bedingungen selbständig fährt – also lenkt, beschleunigt und bremst, ohne dass die fahrzeugführende Person aktiv eingreifen muss. Das System übernimmt also die sogenannte Längs- und Querführung.

Kommt das System an seine Grenzen, fordert es den Fahrer oder die Fahrerin zur Übernahme der Kontrolle auf – etwa durch ein akustisches Signal. Bei vollständig führerlosen Fahrzeugen kann das System Anweisungen von einem Operator anfordern oder das Fahrzeug in einen sicheren Zustand versetzen, um den Verkehrsfluss nicht zu gefährden.


Was ändert sich ab dem 1. März 2025?

Mit der neuen Regelung werden drei Formen des automatisierten Fahrens in der Schweiz erlaubt:

1. Der Autobahnpilot

Lenkerinnen und Lenker dürfen auf Autobahnen einen sogenannten Autobahnpiloten aktivieren. Während dieser eingeschaltet ist, darf das Lenkrad losgelassen werden. Eine ständige Überwachung von Verkehr und Fahrzeug ist nicht mehr nötig.
Allerdings gilt: Die fahrzeugführende Person muss jederzeit bereit sein, die Kontrolle wieder zu übernehmen, sobald das System dazu auffordert – etwa durch einen Warnton.

2. Führerlose Fahrzeuge

Führerlose Fahrzeuge dürfen auf behördlich genehmigten Strecken verkehren, insbesondere für den Gütertransport oder den Personentransport auf der letzten Meile.
Diese Fahrzeuge werden aus einer Zentrale überwacht. Wenn das System eine Situation nicht eigenständig lösen kann, kann ein Operator eingreifen und Anweisungen erteilen.

3. Automatisiertes Parkieren

In eigens signalisierten Parkhäusern wird es möglich sein, ein Fahrzeug automatisiert und ohne Fahrer zu parken. Das Auto fährt dabei selbstständig zur vorgesehenen Parkfläche und kehrt auf Abruf zurück.

Wichtig: Aktuell (Stand November 2025) ist noch kein automatisiertes Fahrzeug für die Schweizer Strassen zugelassen. Hersteller müssen erst eine entsprechende Zulassung für den Schweizer Markt erhalten.


Was darf ich mit dem Autobahnpiloten tun – und was nicht?

Der Autobahnpilot übernimmt die komplette Steuerung des Fahrzeugs auf Autobahnen – also Lenken, Beschleunigen und Bremsen.
Trotzdem gilt: Der Mensch bleibt in der Verantwortung. Wer den Autobahnpiloten nutzt, darf keine Tätigkeiten ausüben, die die Rückübernahme der Steuerung verzögern könnten.

Nicht erlaubt sind zum Beispiel:

  • Zeitung lesen
  • Essen oder Trinken
  • Nachrichten am Handy schreiben

Das Sichtfeld muss immer frei bleiben. Du darfst also entspannen – aber nicht komplett abschalten.


Wo darf der Autobahnpilot verwendet werden?

Sobald ein automatisiertes Fahrsystem offiziell zugelassen ist, kann der Autobahnpilot auf allen Schweizer Autobahnen eingesetzt werden. Einschränkungen bezüglich bestimmter Streckenabschnitte gibt es nicht – entscheidend ist allein die Zulassung des Systems.


Unterschied: Spurhalteassistent vs. automatisiertes Fahren

Viele moderne Fahrzeuge verfügen bereits über Assistenzsysteme wie den Spurhalteassistenten oder den Abstandsregeltempomaten (ACC). Diese Systeme unterstützen die fahrzeugführende Person, übernehmen die Fahraufgabe aber nicht vollständig.

| Merkmal | Spurhalteassistent | Automatisiertes Fahren (Autobahnpilot) | |----------|--------------------|----------------------------------------| | Kontrolle | Liegt beim Fahrer | Liegt beim System | | Hände am Lenkrad | Pflicht | Dürfen kurzzeitig losgelassen werden | | Verkehrsüberwachung | Durch Fahrer | Durch System | | Eingreifen notwendig | Ja, jederzeit | Nur auf Aufforderung | | Zulassung Schweiz | Bereits erlaubt | Ab März 2025 möglich |

Der entscheidende Unterschied: Assistenzsysteme sind nur Hilfsmittel – beim automatisierten Fahren übernimmt das Fahrzeug die Verantwortung innerhalb klar definierter Grenzen.


Wer haftet bei einem Unfall mit aktiviertem Autobahnpiloten?

In der Schweiz gilt weiterhin die obligatorische Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung für alle Fahrzeughalterinnen und -halter.
Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Versicherung zunächst die Kosten. Anschliessend wird geprüft, wer tatsächlich verantwortlich war.

Mögliche Haftende:

  1. Hersteller – wenn der Autobahnpilot aktiv war und versagt hat
  2. Fahrzeugführende Person – wenn der Autobahnpilot deaktiviert war
  3. Fahrzeughalter oder Halterin – wenn das Fahrzeug mangelhaft gewartet wurde

Mit der Einführung des automatisierten Fahrens wird die Herstellerhaftung künftig stärker in den Fokus rücken.


Warum automatisiertes Fahren?

Automatisiertes Fahren bietet zahlreiche Vorteile:

  • Mehr Sicherheit: Automatisierte Fahrzeuge sind nie müde, abgelenkt oder alkoholisiert.
  • Weniger Staus: Sie fahren gleichmässiger und benötigen geringere Abstände.
  • Neue Mobilitätslösungen: Führerlose Fahrzeuge können Gütertransporte und On-Demand-Services effizienter machen.

Kurz: Automatisiertes Fahren hat das Potenzial, den Verkehr sicherer, flüssiger und nachhaltiger zu gestalten.


Was braucht es, damit automatisierte Fahrzeuge zugelassen werden?

Bevor automatisierte Fahrzeuge auf Schweizer Strassen fahren dürfen, müssen Hersteller ihre Systeme vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) prüfen und genehmigen lassen. Erst dann dürfen sie offiziell verkauft und genutzt werden.


Fazit: Ein Meilenstein für die Mobilität in der Schweiz

Ab dem 1. März 2025 wird das automatisierte Fahren Realität in der Schweiz – ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft der Mobilität.
Auch wenn noch kein Fahrzeug zugelassen ist, steht fest: Der Autobahnpilot wird unseren Alltag auf den Strassen verändern.
Bis dahin gilt: Hände ans Lenkrad, Augen auf die Strasse – und Vorfreude auf die nächste Generation des Fahrens!


👉 Erfahre mehr rund ums Autofahren, Fahrschulen und Verkehrssicherheit auf www.vkuambahnhof.ch