15.06.2025
Ein Parkierunfall ist ein Verkehrsunfall, bei dem mindestens ein Fahrzeug gerade ein- oder ausparkt und es dabei zu einer Kollision kommt. Wichtig: Ein stehendes, korrekt parkiertes Fahrzeug zählt nicht zum „ruhenden Verkehr“, wenn es an einem Parkierunfall beteiligt ist.
Wenn es sich jedoch um ein Wenden, Manövrieren oder Rückwärtsfahren handelt, zählt der Vorfall nicht mehr als Parkierunfall, sondern fällt unter Schleuder- oder Selbstunfälle (Unfalltyp 7).
Beim Ein- oder Ausparken stößt das Fahrzeug gegen ein festes Objekt wie einen Pfosten oder ein korrekt parkiertes Auto. Kein anderer Verkehrsteilnehmer ist aktiv beteiligt.
Hinweis: Wenn das Manöver z. B. ein Wendemanöver war, gilt dies nicht als Parkierunfall!
Das aus- oder einparkende Fahrzeug kollidiert mit einem fahrenden oder stehenden Fahrzeug – also mit einem aktiven Verkehrsteilnehmer.
Ein vorbeifahrendes Fahrzeug stößt gegen eine offene oder sich gerade öffnende Tür eines parkierenden Autos. Häufige Ursache: Unachtsamkeit beim Türöffnen.
Hierbei handelt es sich meist um eine Fahrerflucht: Das verursachende Fahrzeug fährt davon, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Der Schaden wird oft später entdeckt und kann nachträglich dokumentiert werden.
Nicht jeder Vorfall passt genau in die oberen Kategorien. Solche Fälle werden unter Variante 79 eingeordnet – z. B. Sonderfälle oder unklare Situationen beim Parken.
Ob du nur kurz rückwärts einparkst oder in eine enge Lücke einscheren willst – Parkierunfälle passieren schnell. Umso wichtiger ist es, die Varianten zu kennen, um im Schadenfall richtig reagieren zu können.
Die genaue Unterscheidung kann entscheidend für die Schuldfrage und die Versicherung sein.