21.12.2025
Der Verkehrskunde-Unterricht (VKU) in der Schweiz wird umfassend modernisiert. Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Fahrausbildung an aktuelle technische und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Besonders betroffen ist der VKU, der ab 1. Januar 2027 in neuer Form gilt.
In diesem Blogpost erfährst du alle wichtigen Änderungen zum neuen VKU, verständlich erklärt und übersichtlich zusammengefasst.
Ziel der Reform ist eine nachhaltige Erhöhung der Verkehrssicherheit. Fahrschüler:innen sollen sich frühzeitig mit ihrem eigenen Fahrverhalten, ihren Motiven sowie mit neuen Technologien im Strassenverkehr auseinandersetzen.
Neu wird der VKU nicht mehr durch Weisungen geregelt, sondern durch eine rechtsverbindliche Amtsverordnung des ASTRA (Verordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde, VKUV). Damit wird einem Bundesgerichtsurteil Rechnung getragen, wonach Verpflichtungen aus Weisungen nicht rechtsverbindlich sind.
Inkrafttreten: 1. Januar 2027
Kantone, Fahrschulen und Lehrmittelhersteller haben damit ausreichend Zeit für die Umstellung.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Ablauf der Fahrausbildung:
Durch diese Vorverlagerung setzen sich Fahrausweisbewerbende bereits zu Beginn der Ausbildung mit den eigenen Fahrmotiven, mit Verkehrssicherheit sowie mit Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen auseinander – noch bevor sie nach der Theorieprüfung praktisch fahren.
Der neue VKU integriert das Thema Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme (FAS) deutlich umfassender.
Im Fokus stehen insbesondere:
Ziel ist es, ein realistisches Verständnis zu fördern und Übervertrauen in Assistenzsysteme zu vermeiden.
Für die Vorbereitung auf die Theorieprüfung bleibt E-Learning weiterhin möglich (Apps, Online-Module usw.). Der VKU hingegen bleibt bewusst ein klassischer Präsenzunterricht.
Warum?
Aus Expertensicht überwiegen beim VKU die Vorteile des Präsenzunterrichts klar gegenüber E-Learning.
👉 Wenn du einen VKU-Kurs suchst, findest du aktuelle Informationen und Termine hier:
www.vkuambahnhof.ch
VKU-Kurse dürfen nur durchgeführt werden von Inhaber:innen einer Fahrlehrerbewilligung Kategorie A oder B.
Neu gilt zusätzlich:
Auch die Mindestanforderungen an Kurslokale wurden übernommen und aktualisiert.
Wer VKU-Kurse anbieten will, muss dies der zuständigen kantonalen Behörde vor Aufnahme der Kurstätigkeit melden.
Wichtig:
Die vier Unterrichtsblöcke wurden inhaltlich überarbeitet und sind im Lehrplan (Anhang) detailliert festgehalten. Entscheidend ist, dass die Inhalte nachwirken können und Fragen über den gesamten Kurs hinweg möglich sind.
Darum gilt neu:
Wie bisher sind die Kantone für Aufsicht und Qualitätssicherung verantwortlich. Das umfasst Kursinhalte, Lehrmittel, Kurslokale und die korrekte Durchführung; Kontrollen können an Dritte übertragen werden.
Neu ist vorgesehen:
Die Präsenzkontrolle bleibt verpflichtend:
Die Kursleitung muss die Präsenzkontrolle wie bisher drei Jahre aufbewahren und bei Bedarf den kantonalen Behörden Einsicht gewähren.
Zusätzlich zur elektronischen Bestätigung wird eine Kursbescheinigung für den vollständig absolvierten VKU ausgestellt.
Wichtig: Die VKU-Bescheinigung ist unbefristet gültig (wie Ausbildungen und bestandene Prüfungen seit dem 1. Januar 2021 generell).
Der neue VKU bringt klare Verbesserungen für die Fahrausbildung in der Schweiz:
Weitere Informationen und Kursangebote findest du hier:
www.vkuambahnhof.ch