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Der neue Verkehrskunde-Unterricht (VKU) in der Schweiz – alle Änderungen im Überblick

21.12.2025

Neuer VKU in der Schweiz ab 2027 – Alle Änderungen im Überblick

Der Verkehrskunde-Unterricht (VKU) in der Schweiz wird umfassend modernisiert. Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die Fahrausbildung an aktuelle technische und gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen. Besonders betroffen ist der VKU, der ab 1. Januar 2027 in neuer Form gilt.

In diesem Blogpost erfährst du alle wichtigen Änderungen zum neuen VKU, verständlich erklärt und übersichtlich zusammengefasst.


Warum wird der VKU reformiert?

Ziel der Reform ist eine nachhaltige Erhöhung der Verkehrssicherheit. Fahrschüler:innen sollen sich frühzeitig mit ihrem eigenen Fahrverhalten, ihren Motiven sowie mit neuen Technologien im Strassenverkehr auseinandersetzen.

Neu wird der VKU nicht mehr durch Weisungen geregelt, sondern durch eine rechtsverbindliche Amtsverordnung des ASTRA (Verordnung des ASTRA über den Kurs über Verkehrskunde, VKUV). Damit wird einem Bundesgerichtsurteil Rechnung getragen, wonach Verpflichtungen aus Weisungen nicht rechtsverbindlich sind.

Inkrafttreten: 1. Januar 2027
Kantone, Fahrschulen und Lehrmittelhersteller haben damit ausreichend Zeit für die Umstellung.


VKU neu vor der Theorieprüfung

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Ablauf der Fahrausbildung:

  • Der VKU muss neu vor der Theorieprüfung absolviert werden.
  • Inhalte des VKU können künftig in der Theorieprüfung abgefragt werden.

Durch diese Vorverlagerung setzen sich Fahrausweisbewerbende bereits zu Beginn der Ausbildung mit den eigenen Fahrmotiven, mit Verkehrssicherheit sowie mit Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen auseinander – noch bevor sie nach der Theorieprüfung praktisch fahren.


Neuer Schwerpunkt: Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme (FAS)

Der neue VKU integriert das Thema Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme (FAS) deutlich umfassender.

Im Fokus stehen insbesondere:

  • Funktionsweise moderner Assistenzsysteme
  • Grenzen und Risiken (Schnittstelle Mensch–Maschine)
  • verantwortungsbewusster Umgang mit technischer Unterstützung

Ziel ist es, ein realistisches Verständnis zu fördern und Übervertrauen in Assistenzsysteme zu vermeiden.


Präsenzunterricht bleibt Pflicht – kein E-Learning im VKU

Für die Vorbereitung auf die Theorieprüfung bleibt E-Learning weiterhin möglich (Apps, Online-Module usw.). Der VKU hingegen bleibt bewusst ein klassischer Präsenzunterricht.

Warum?

  • Gemeinsame Erarbeitung und Diskussion von Inhalten
  • Direkter Austausch unter Teilnehmenden
  • Nachhaltige Entwicklung von Kompetenzen, Selbstbeurteilung und Werthaltungen

Aus Expertensicht überwiegen beim VKU die Vorteile des Präsenzunterrichts klar gegenüber E-Learning.

👉 Wenn du einen VKU-Kurs suchst, findest du aktuelle Informationen und Termine hier:
www.vkuambahnhof.ch


Anforderungen an Kursleitung und Durchführung

VKU-Kurse dürfen nur durchgeführt werden von Inhaber:innen einer Fahrlehrerbewilligung Kategorie A oder B.

Neu gilt zusätzlich:

  • Angehende Fahrlehrer:innen dürfen den VKU nur noch in ständiger Begleitung einer bewilligten Lehrperson leiten.
  • Die Begleitung bedeutet: Die verantwortliche Fahrlehrperson ist während des Unterrichts anwesend (nicht nur im Nachgang via Gespräch).
  • Die maximale Teilnehmerzahl bleibt bei 12 Personen.

Auch die Mindestanforderungen an Kurslokale wurden übernommen und aktualisiert.


Meldepflicht und System SARI

Wer VKU-Kurse anbieten will, muss dies der zuständigen kantonalen Behörde vor Aufnahme der Kurstätigkeit melden.

Wichtig:

  • Meldung erfolgt elektronisch
  • Erfassung im Online-Portal SARI bleibt bestehen
  • Anzugeben sind u. a. Adresse des Kurslokals, Kursdaten, FABER-Nummer und Geburtsdatum der Kursleitung

Neue Kursstruktur: vier Unterrichtstage

Die vier Unterrichtsblöcke wurden inhaltlich überarbeitet und sind im Lehrplan (Anhang) detailliert festgehalten. Entscheidend ist, dass die Inhalte nachwirken können und Fragen über den gesamten Kurs hinweg möglich sind.

Darum gilt neu:

  • Die vier Unterrichtsblöcke müssen auf vier Tage verteilt werden.
  • Ein Unterrichtsblock dauert weiterhin zwei Stunden – neu ausdrücklich inklusive 10-minütiger Pause.
  • Block 1 ist zwingend als erster zu besuchen; Blöcke 2–4 sind danach flexibel.

Qualitätssicherung und Prüfung der Lehrmittel

Wie bisher sind die Kantone für Aufsicht und Qualitätssicherung verantwortlich. Das umfasst Kursinhalte, Lehrmittel, Kurslokale und die korrekte Durchführung; Kontrollen können an Dritte übertragen werden.

Neu ist vorgesehen:

  • Lehrmittel werden vorgängig und separat geprüft.
  • Die asa wird diese Aufgabe voraussichtlich an L-drive Schweiz (OdA) übertragen.
  • Lehrmittelhersteller werden Anfang 2026 über den Anforderungskatalog informiert.

Präsenzkontrolle und Kursbescheinigung

Die Präsenzkontrolle bleibt verpflichtend:

  • Für jeden Unterrichtsblock separat
  • Mit Name, Vorname und Geburtsdatum der Teilnehmenden
  • Bestätigung durch Unterschrift der Teilnehmenden
  • Elektronische Bestätigung durch die Kursleitung (z. B. via SARI)

Die Kursleitung muss die Präsenzkontrolle wie bisher drei Jahre aufbewahren und bei Bedarf den kantonalen Behörden Einsicht gewähren.

Zusätzlich zur elektronischen Bestätigung wird eine Kursbescheinigung für den vollständig absolvierten VKU ausgestellt.

Wichtig: Die VKU-Bescheinigung ist unbefristet gültig (wie Ausbildungen und bestandene Prüfungen seit dem 1. Januar 2021 generell).


Fazit: Ein moderner VKU für mehr Verkehrssicherheit

Der neue VKU bringt klare Verbesserungen für die Fahrausbildung in der Schweiz:

  • VKU bereits vor der Theorieprüfung
  • Stärkere Verankerung in der Theorieprüfung
  • Mehr Fokus auf Assistenzsysteme und Automatisierung
  • Präsenzunterricht mit stärkerer Reflexion dank Verteilung auf vier Tage
  • Klare Regeln zur Durchführung, Meldepflicht und Qualitätssicherung

Weitere Informationen und Kursangebote findest du hier:
www.vkuambahnhof.ch