07.07.2025
Gerade im Sommer stellt sich vielen Autofahrerinnen und Autofahrern die Frage: Darf man eigentlich mit Flip-Flops Auto fahren?
Die Antwort mag überraschen: Ja, es ist erlaubt – aber mit Einschränkungen und Risiken.
Zunächst einmal das Wichtigste:
Es gibt kein Gesetz, das das Fahren mit Flip-Flops oder ähnlichem offenen Schuhwerk explizit verbietet.
Rein rechtlich ist es also zulässig, in Flip-Flops hinter dem Steuer zu sitzen.
Trotzdem gilt die sogenannte Sorgfaltspflicht:
Laut Straßenverkehrsordnung muss der Fahrzeugführer das Auto jederzeit sicher beherrschen können – und dazu gehört natürlich auch eine sichere Kontrolle über die Pedale.
Flip-Flops bieten diese Kontrolle nur eingeschränkt.
Lose Schuhe wie Flip-Flops können vom Fuß abrutschen oder sich zwischen den Pedalen verfangen.
Das ist besonders bei plötzlichen Bremsmanövern gefährlich.
Die Folge: Verzögerte Reaktion und erhöhte Unfallgefahr.
Fahrlehrer und Verkehrssicherheitsexperten empfehlen, beim Autofahren festes, geschlossenes Schuhwerk zu tragen.
Das erhöht nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer.
Besonders brisant:
Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem das ungeeignete Schuhwerk eine Rolle gespielt hat,
kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden.
Die Konsequenz: Leistungskürzungen durch die Versicherung sind möglich.
Auch wenn das Fahren mit Flip-Flops rechtlich erlaubt ist, bleibt es eine unsichere Entscheidung.
Wer auf Nummer sicher gehen will – auch in versicherungstechnischer Hinsicht – sollte lieber auf festes Schuhwerk setzen.
So bleibt man nicht nur auf der sicheren Seite, sondern schützt sich und andere.