01.11.2025
Der Verlust des Führerausweises ist für viele Betroffene ein einschneidendes Erlebnis. Nach einem Entzug stellt sich meist schnell die Frage: Wie bekomme ich meinen Führerausweis zurück? Dieser Leitfaden erklärt übersichtlich, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie das Verfahren abläuft und welche Verpflichtungen nach der Wiedererteilung gelten.
Dieser Beitrag ist speziell für Personen in der Schweiz erstellt und soll helfen, das Vorgehen klar zu verstehen und erfolgreich zu planen.
Um ein Gesuch zur Wiedererteilung des Führerausweises stellen zu können, müssen zunächst wichtige Bedingungen erfüllt sein:
Für die Aufhebung des Entzugs ist ein positives Gutachten notwendig. Dieses muss von einer Ärztin oder einem Arzt der Stufe 4 erstellt werden.
Bei Führerausweisentzügen wegen Alkohol oder Drogen reicht ein einfaches Versprechen nicht aus. Es müssen medizinisch überprüfbare Nachweise einer kontrollierten Abstinenz vorgelegt werden. Nur wenn diese Mindestanforderungen erfüllt sind, hat das Gesuch Aussicht auf Erfolg.
Auch nach der erfolgreichen Wiedererteilung bleibt man zunächst unter Beobachtung. Diese Phase dauert mindestens zwei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Führerausweis zurückgegeben wurde.
Folgende Auflagen gelten während dieser Zeit:
✅ Fortführung der kontrollierten Abstinenz
✅ Regelmässige Betreuung durch eine Fachperson
✅ Halbjährliche Verlaufsberichte
Für die Berichte stellt das Strassenverkehrsamt Formulare bereit, wie etwa:
❗Wichtig:
Wer die Abstinenz verletzt oder angeforderte Berichte nicht fristgerecht einreicht, riskiert erneut den Führerausweisentzug.
Eine vollständige Entlassung aus den Auflagen ist möglich, wenn die Entwicklung positiv verläuft.
▶ Nach zwei Jahren kann die Auflage aufgehoben werden, sobald alle Berichte und Beurteilungen durchweg günstig ausfallen.
Der Antrag kann gestellt werden durch:
Wer substituiert wird, benötigt zusätzliche Nachweise:
Die Wiedererlangung des Führerausweises ist möglich, erfordert jedoch Geduld, Disziplin und eine enge Zusammenarbeit mit Fachpersonen. Wer konsequent abstinent bleibt, lückenlose Nachweise führt und alle Vorgaben des Strassenverkehrsamtes erfüllt, kann nach zwei Jahren vollständig aus der Kontrolle entlassen werden.
Eine professionelle Vorbereitung auf die verkehrsmedizinische Untersuchung und eine zuverlässige Betreuung während der Abstinenzphase sind der Schlüssel zum Erfolg.