27.10.2025
Trottinette, Skateboards, Inline-Skates oder Kindervelos – sie gehören längst zum Strassenbild. Im Schweizer Recht werden sie als «fahrzeugähnliche Geräte» (fäG) bezeichnet. Für diese Geräte gelten besondere Verkehrsregeln, und man darf nicht überall damit fahren.
Als fahrzeugähnliche Geräte gelten Fortbewegungsmittel mit Rädern oder Rollen, die ausschliesslich durch Körperkraft angetrieben werden. Dazu zählen etwa:
Diese Regelung betrifft also vor allem kleine, manuell betriebene Geräte, nicht elektrische Fahrzeuge.
Ob man mit einem Trottinett oder Skateboard auf dem Trottoir, der Fahrbahn oder dem Veloweg fahren darf, hängt davon ab, wie man das Gerät benutzt – also ob man damit spielt oder es als Verkehrsmittel verwendet.
Beim Spielen (z. B. auf dem Trottoir oder in Spielzonen) ist es erlaubt, solange niemand gefährdet oder behindert wird.
Als Verkehrsmittel hingegen gelten die gleichen Regeln wie für Fussgängerinnen und Fussgänger.
Wenn du dein Trottinett oder Skateboard nutzt, um von A nach B zu kommen, gelten folgende Grundsätze:
Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, riskiert eine Ordnungsbusse von bis zu 30 Franken. Es lohnt sich also, die Regeln zu kennen – und sich sicher zu bewegen.
Eine gute Schutzausrüstung ist immer empfehlenswert. Helm, Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschützer können bei einem Sturz Schlimmeres verhindern.
Gerade Kinder sollten den Umgang mit Trottinett oder Skateboard zuerst in sicheren Bereichen wie Hofplätzen oder Spielzonen üben. Erst wenn sie das Gerät sicher beherrschen, sollten sie sich damit im öffentlichen Verkehr bewegen.
Trottinette, Skateboards und Co. machen Spass – und können im Alltag praktische Begleiter sein. Wer jedoch weiss, wo man fahren darf und welche Regeln gelten, bewegt sich sicherer im Strassenverkehr und schützt sich und andere vor Unfällen.
Hier anmelden: www.nothelferambahnhof.ch